Fragen und Antworten zur Interac4School-Studie

Diese Sammlung an Fragen und Antworten wird stetig erweitert. Sie finde keine Antwort auf Ihre Frage? Dann schreiben Sie uns gerne an i4s-studie@sfs.uni-tuebingen.de.



Welche technischen Voraussetzungen müssen für eine Teilnahme erfüllt sein?

Die Schüler:innen sollten für die Arbeit mit dem FeedBook zu Hause/während individueller Lernzeiten Zugriff auf einen Desktop-PC oder ein Notebook haben; ein größeres Tablet wäre auch in Ordnung. Für die Verwendung des FeedBooks muss keine Software installiert werden, es funktioniert ganz einfach über die üblichen Webbrowser (bspw. Firefox, Chrome, Edge, Opera, Safari). Es spielt folglich keine Rolle, ob es sich bei dem Endgerät um ein Gerät des Herstellers Apple, Microsoft oder anderer Art handelt.

Zur Teilnahme an der Studie, d.h. an den mehrmaligen Fragebogenerhebungen in der Schule, wäre es optimal, wenn ein Computerraum mit ausreichend Geräten für alle Schüler:innen genutzt werden könnte, oder aber wenn Tablets zur Verfügung ständen (nur für den jeweiligen Zeitpunkt der fünfmaligen Fragebogenerhebung, nicht dauerhaft).

Wir prüfen allerdings aktuell auch, ob wir ein Set an Tablets dort zu den Erhebungen mitbringen können, wo eine eigene technische Ausstattung an den Schulen nicht vorhanden ist.

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Welche Browser werden unterstützt?

  • Das FeedBook unterstützt die folgenden Browser: Firefox, Chrome, Safari, Edge, Opera. Ob das FeedBook mit anderen Browsern, wie z.B. dem Internet Explorer, funktioniert, kann nicht gewährleistet werden.

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Wie lerne ich, das FeedBook zu nutzen / Wo werden Funktionen des FeedBooks erklärt?

  • Sobald Sie sich als Lehrer:in oder Schüler:in im FeedBook anmelden, haben Sie Zugriff auf Video-Tutorials, die ihnen alles Wichtige erklären.

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Zu welchen Inhalten in Camden Town passen die Aufgaben im FeedBook?

  • Die einzelnen „Abschnitte“ im FeedBook (wir nennen sie „Cycles“) passen zu den Themes 1, 2, 4 und 5 im Camden Town 3. Wir haben außerdem Handreichungen erstellt, die die Lehrer:innen für Ihren Unterricht bei der Bearbeitung des jeweiligen Themes einsetzen können. Diese Handreichungen zeigen zum Beispiel an, wann welche Aufgabe im FeedBook sinnvoll eingesetzt werden könnte. Außerdem enthalten die Handreichungen auch für jeden Cycle eine Target Task (bspw. „Create a helpline dialogue“), auf dessen Bearbeitung die Aufgaben im FeedBook vorbereiten.

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Wir nutzen an unserer Schule seit diesem Schuljahr die neue Prüfauflage Camden Town – können wir damit auch teilnehmen?

  • Das FeedBook ist auf Camden Town 3 des Westermann Verlags abgestimmt. Leider ist eine Nutzung des FeedBooks und eine Teilnahme an der Interact4School-Studie nicht möglich, wenn Sie bereits mit der neuen Prüfauflage Camden Town (Allgemeine Ausgabe 2020 für Gymnasien) arbeiten.

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Ist das FeedBook nur für die Erledigung von Hausaufgaben geeignet?

  • Das FeedBook ist für die Nutzung in individuellen Lernzeiten gedacht, also wenn Schüler:innen eigenständig Aufgaben bearbeiten sollen. Dies bietet sich natürlich primär für Hausaufgaben an, aber wenn solche Lernzeiten auch während des Unterrichts vorgesehen sind, wäre eine Nutzung des FeedBooks auch hier denkbar und willkommen – mit der entsprechenden Anforderung, dann auch Endgeräte während des Unterrichts zur Verfügung zu haben. Eine ausschließliche Nutzung zu Hause während der Hausaufgaben wäre aber auch vollkommen in Ordnung.

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Welche Corona-Schutzmaßnahmen werden getroffen?

Um alle Beteiligten während der Erhebungen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Virus SARS-CoV-2 zu schützen, werden folgende Maßnahmen getroffen:

  • Sämtliche Testleiter:innen sind zu den Erhebungszeitpunkten entweder vollständig geimpft (d.h. der Erhalt der letzten Impfdosis (in Abhängigkeit des verabreichten Impfstoffes nach aktuellem Stand also der 1. oder 2. Impfdosis) liegt mindestens 15 Tage zurück), genesen(d.h. eine Infektion wurde in den letzten 6 Monaten nachgewiesen und das Testergebnis liegt mindestens 28 Tage zurück), odergetestet (mit einem Testergebnis, das nicht länger als 24 Stunden zurück liegt). Einen entsprechenden Nachweis werden die Testleiter:innen stets mit sich führen.
  • Sämtliche Testleiter:innen werden ab Betreten des Schulgeländes medizinische Masken tragen.
  • Zur Erleichterung der Kontaktnachverfolgung werden die Testleiter:innen überdies stets ein Dokument zu den Erhebungen mitbringen, auf denen ihre Kontaktdaten aufgelistet sind, und dieses dem Sekretariat übergeben.
  • Selbstverständlich werden die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg/Hamburg/Nordrhein-Westfalen eingehalten.
  • Da digitale Fragebogenerhebungen vorgesehen sind, ist der direkte Kontakt zwischen den Testleiter.innen und den Teilnehmenden so gering wie möglich gehalten (da bspw. keine Fragebögen ausgetauscht werden müssen o.Ä.).

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Welche Optionen gibt es, wenn Corona-bedingt wieder auf Fernunterricht oder Wechselunterricht umgestellt werden muss?

  • Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass eine Durchführung der Erhebungen unter Anwesenheit unserer Testleiter:innen im Unterricht stattfinden kann. Sollte es die Situation jedoch notwendig machen, dass ein Betreten von Schulgebäuden durch Dritte zu bestimmten Zeitpunkten nicht zulässig ist, wird mit den Lehrer:innen eine individuelle Regelung getroffen, wonach diese die vorgesehenen digitalen Erhebungen mit ihren Klassen durchführen. Sollte es überdies die Situation notwendig machen, dass erneut auf Wechsel- oder Fernunterricht umgestellt wird, ist eine Durchführung der Erhebungen auch als Online-Erhebungen möglich. Eine Berücksichtigung der aktuellen Situation unter Weiterführung der Studie ist also in jedem Fall gewährleistet.

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Springt durch eine Teilnahme etwas für die Schüler:innen heraus?

  • Durch die Nutzung des FeedBooks erhoffen wir uns natürlich aufgrund der Ergebnisse einer Vorläuferstudie, dass die Schüler:innen mehr lernen als üblich durch das Scaffolded Feedback und womöglich sogar motivierter an ihren Aufgaben arbeiten.
  • Darüber hinaus sind s.g. „Incentives“ (Anreize) jedoch laut dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg nicht zulässig. Hierzu äußert es sich wie folgt: „Wie auch in anderen Fällen kann das Ministerium nicht genehmigen, dass Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte für ihre Teilnahme an einer wissenschaftlichen Erhebung eine finanzielle Aufwandsentschädigung erhalten. Es soll damit verhindert werden, dass sich die Schulen auf Grund eines finanziellen Anreizes für die Teilnahme entscheiden.“

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Welche Gremien prüfen das Verfahren der Interact4School-Studie hinsichtlich welcher Kriterien?

Das Prozedere der Interact4School-Studie wurde vor Studienbeginn sowohl in Hinblick auf datenschutzrechtliche als auch ethische Aspekte geprüft:

  • Das Prozedere der Interact4School-Studie ist vorab durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Kultusministerium) hinsichtlich datenschutzrechtlicher Kriterien geprüft und genehmigt worden. Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass mit der Genehmigung durch das Kultusministeriums keine wissenschaftliche Qualitätskontrolle verbunden ist, sondern die Prüfung nur anhand der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen“ vom 21. September 2002 (K. u. U. S. 309), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 28. Oktober 2005 (K .u. U. S. 167) geändert worden ist, erfolgte.
  • Eine Prüfung hinsichtlich ethischer Aspekte wurde durch die zuständige Ethikkommission der Universität Tübingen (Ethikkommission der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät) vorgenommen, welche keine ethischen Bedenken feststellen konnte.

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Wie sind meine Daten als Lehrer:in und meine Daten als Schüler:in bei einer Studienteilnahme geschützt?

  • Datenschutz ist uns ein sehr wichtig Anliegen und wir tun unser Bestes, diesen zu gewährleisten. Wir haben unser Verfahren in einer Datenschutzerklärung festgehalten, die Sie sich gerne durchlesen können (für Lehrer:innen und für Schüler:innen). Das Verfahren zur Wahrung des Datenschutzes wurde vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg aus rechtlicher Perspektive geprüft und genehmigt. Sollten Fragen offengeblieben sein, melden Sie sich gerne bei uns – wir geben gerne weitere Auskunft über unsere Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes: i4s-studie@sfs.uni-teubingen.de

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